Workshop-Tag und Fachtag zur Gewaltfreien Kindheit

Workshop-Tag am Montag, dem 29. April 2024
von 10:00 bis 18:00 Uhr
Ort: APEGO Schule und Kita
Dianastraße 44-46, 13469 Berlin

Fachtag zur gewaltfreien Kindheit am Dienstag, dem 30. April 2024
von 09:00 bis 19:00 Uhr
Ort: Palais am See in Berlin Tegel, Wilkestraße 1, 13507 Berlin

Programmheft Seiten 01-20 Workshop-Tag und Seiten 21-36 Fachtag
Programmheft komplett

Anmeldungen für das Kombi-Ticket Workshop- und Fachtag, 29./30.04.2024
https://www.eventim-light.com/de/a/64ad1d55a079d838c23ffb2c/e/64be9caf18723c0dbb3706fa

Anmeldungen für den Workshop-Tag am 29.04.2024
https://www.eventim-light.com/de/a/64ad1d55a079d838c23ffb2c/e/64be975f8bf0d973efea89a5

Anmeldungen für den Fachtag am 30.04.2024
https://www.eventim-light.com/de/a/64ad1d55a079d838c23ffb2c/e/64be9a598bf0d973efea89b2

Anmeldung für Träger-Rechnung:
Sie sind Einrichtungs-Träger / Leitung und möchten Ihr Team anmelden?

So nutzen Sie bitte ebenfalls das Anmeldeformular bei Eventim. Hier können Sie die Ticketanzahl anklicken. So erhalten Sie auch ihre Träger-Rechnung.

Ein Gruppenrabatt ist in Einzelfällen möglich. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail:
tempelhofer.forum@berlin.de
Offizielle Kooperationspartner dürfen sich grundsätzlich als „Mitglied“ anmelden.

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Sie unter Umständen von unsrem Fotografen, der örtlichen Presse oder durch Bild- und Tonaufnahmen von AV1 Pädagogik-Film aufgezeichnet werden.

Hintergrunginformationen:

Es klingt so selbstverständlich. Natürlich sollen die Kinder ohne jegliche Gewalt, durch wen auch immer verursacht, aufwachsen. Diese Selbstverständlichkeit ist jedoch für viele ein Traum, weltweit eine Vision. Um auf dieses wichtige Thema aufmerksam zu machen, ruft seit 2004 der Deutsche Kinderschutzbund alljährlich am 30. April den „Internationalen Tag der gewaltfreien Erziehung“ aus. „Dieser soll die Verantwortung der gesamten Gesellschaft für das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in den Fokus rücken. Im Jahr 2000 wurde das Grundrecht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung in das Bürgerliche Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Mit dem ‚Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erzie-hung‘ hat Deutschland die UN-Kinderrechtekonvention von 1989 umgesetzt.“
Quelle: Kinderschutzbund Düsseldorf

Damit der 30. April mehr ist, als nur ein Kalendereintrag, haben sich 2023 die gemeinnützigen Bildungsträger aus Berlin, BilderKraft und Tempelhofer Forum entschlossen, einen Fachtag zu veranstalten, zu dem Sozialpädagogische Fach- und Führungskräfte in Kindertagesstätten, Tagespflegeeinrichtungen, Schulen, Horte, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Eltern, Entscheidungsträger und Mitarbeitende aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Organisationen sowie Medien eingeladen werden.

Am 30. April 2023 nahmen 140 Interessenten am ersten Fachtag teil und alle wünschten sich, dass daraus eine jährlich wiederkehrende Veranstaltung wird. Und so findet auch in diesem Jahr ein Fachtag am 30. April statt, vor dem noch ein Workshoptag am 29. April geplant ist. Um das Anliegen zu verdeutlichen, nennen die Veranstalter ihr Projekt „Fachtag zur gewaltfreien Kindheit.“

Zwar können immer mehr Kinder in Deutschland gewaltfrei aufwachsen, aber leider nicht alle. Laut einer Befragung bei Schülerinnen und Schülern liegt der Anteil an Kindern und Jugendlichen, die keine Gewalt in der Erziehung erleben, bei 60 Prozent. Während Eltern zunehmend positive Erziehungsstile anwenden, insbesondere hinsichtlich emotionaler Zuwendung, sinkt die Akzeptanz von Gewalt, auch unter Gleichaltrigen. All dies macht klar, dass Prävention wirkt.

Im Umkehrschluss bedeuten diese Zahlen aber auch, dass fast 40 Prozent aller Kinder und Jugendlichen noch immer Gewalt in ihrer Kindheit erleben, deshalb sind weitere Anstrengungen notwendig. Schließlich haben Kinder in Deutschland ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. So steht es – nach langen Bemühungen von Organisationen wie dem Kinderschutzbund – seit 2000 endlich im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Unter der Schirmherrschaft des Staatssekretärs für Jugend und Familie, Falko Liecke, laden die gemeinnützigen Träger der Jugendhilfe, Tempelhofer Forum e.V. und BilderKraft gUG, in Kooperation mit dem Deutschen Kinderschutzbund Landes-verband Berlin e.V., dem Kita-Eigenbetrieb Berlin Süd-West, dem Nachbarschafts-zentrum in der ufaFabrik e.V., dem Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V., dem Humboldt-Verlag, dem Madrina Sophia e.V., APEGO Schule und Kita,  sowie zahlreichen weiteren Partnern und Unterstützer am Montag, dem 29. April 2024 zu einen Workshoptag und am Dienstag, dem 30. April 2024, zum „Fachtag zur gewaltfreien Kindheit“ ein.

Ehrengast wird Prof. Dr. Jörg Maywald sein. May-wald war von 1995 bis 2021 Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind, von 2002 bis 2022 Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und ist seit 2011 Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam. Für Maywald sind „Kinder von Beginn an Persönlichkeiten und Träger eigener Rechte.“

Um zu zeigen, dass Kinder und ihre Rechte in unserer Gesellschaft eine hohe Bedeutung haben, sollten Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Momentan sind die Rechte von Kindern im Grundgesetz nicht explizit aufgeführt. Nur im Artikel 6 des Grundgesetzes sind Kinder erwähnt. Dafür aber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). § 1631: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Die Kinderschutzkonvention der Vereinten Nationen beruht auf vier Prinzipien: „Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden – sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten. Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden. Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern. Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und in Entscheidungen einbezogen werden.“

Die zehn wichtiges Kinderrechte:

  • Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
  • Recht auf Gesundheit
  • Recht auf elterliche Fürsorge
  • Recht auf gewaltfreie Erziehung
  • Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
  • Recht auf Spiel und Freizeit
  • Recht auf Gleichheit
  • Recht auf Bildung
  • Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
  • Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung

Projektleitung Birger Holz
Geschäftsführer des Tempelhofer Forum e.V.
0176 804 308 12
tempelhofer.forum(at)berlin.de